TANZUNTERRICHT PRÄSENT INDOOR / REGELN DER NRW CORONA SCHUTZVERORDNUNG VOM 17.08.2021

Mit einer Inzidenz über 35 gelten ab dem 20 August 2021 beim Sport / Tanzunterricht neue Regeln der NRW Corona Schutzverordnung. Diese setzen wir wie folgt um 

  • EIN 48 STD. GÜLTIGER OFFIZIELLER CORONA NEGATIV TEST IST DEN DOZENT*INNEN ZU BEGINN JEDER KURSSTUNDE  VORZULEGEN!
  • DIE NACHWEISE ÜBER GEIMPFT ODER GENESEN IST DEN DOZENT*INNEN BEI KURSBEGINN IN DER 1. KURSSTUNDE  VORZULEGEN!

OHNE GÜLTIGE DOKUMENTE DÜRFEN WIR NACH BESTEHENDER RECHTSLAGE NIEMANDEN AM PRÄSENZKURS TEILNEHMEN LASSEN!

In unserem Tanzunterricht werden dann in Absprache mit dem balou voraussichtlich  folgende Regeln gelten:

Die Teilnahme ist für geimpfte, genesene und getestete TeilnehmerInnen (offizielles 48 Testat) möglich.

  • Tanzkurse mit schulpflichtigen Kinder und Teens
    • Indoor mit Abstand und Hygieneregeln.
      • (keine Maskenpflicht)
      • Vorlage des Schülerausweises. Es ist keine Vorlage von einem Schnelltest nötig.
      • Kontaktverfolgung
  • Tanzkurse für Erwachsene, Solo und als Paar finden voraussichtlich, unter folgenden Bedingungen, angepasst an die Raumgröße und unter den bekannten Hygiene und Abstandsregeln statt. Im Paartanz bitten wir um Anmeldung mit einem / einer TanzpartnerIn.
    • im Paartanz
      • 12 TeilnehmerInnen / 6 Paare + Geimpfte und Genesene (bei uns beträgt die generelle Kursgröße 12 bis 14 TN, wenn nicht anders im Kurs besprochen)
        • paarweise Anmeldung und feste Tanzpartner
      • Testpflicht (48 Std) oder geimpft oder genesen mit Nachweis
      • Kontaktverfolgung
    • Solo
      • 12 TeilnehmerInnen / Solo. + Geimpfte und Genesene (bei uns beträgt die generelle Kursgröße 12 bis 14 TN)
      • Testpflicht (48 Std) oder geimpft oder genesen mit Nachweis
      • Kontaktverfolgung
  • Die Kurse sind fast alle online oder Präsent buchbar (Hybridkurse).

umfassende Informationen findet ihr in der PDF  zur Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO vom 17.08.21 unter folgendem LINK.